Camps GmbH/FOKUS camps Geschäftsbedingungen
1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Camps GmbH den Abschluss eines Reisevertrages, über die Buchung für ein FOKUS camps Feriencamp, verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder per Online Anmeldeformular, oder mündlich, per Telefon oder persönlich, von den Erziehungsberechtigten der Reisenden vorgenommen werden oder von Dritten mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Die Anmeldung erfolgt durch die anmeldende Person verbindlich, für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung der Camps GmbH zustande.
Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss durch Annahmeerklärung, wird die Camps GmbH dem Kunden die Reisebestätigung bzw. Buchungsbestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Camps GmbH vor, an das die Camps GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt sodann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes nur zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist eine ausdrückliche Annahme gegenüber der Camps GmbH erklärt.
2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang, der der vertraglichen Vereinbarung zu Grunde liegt, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, z. B. über die FOKUS camps Webseite oder die FOKUS camps Broschüre.
Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, trotz sorgfältiger Prüfung der Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu den Leistungsbeschreibungen zu erklären.
Der Kunde wird hierüber entsprechend informiert.
Gesonderte Leistungen, z.B. aus anderen Broschüren der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, müssen ausdrücklich mit der Camps GmbH vereinbart und von dieser ausdrücklich bestätigt werden.
Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die ausdrücklich in fremdem Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen der Camps GmbH und damit nicht Bestandteil des Reisevertrages.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Preise
Die geltenden Preise ergeben sich aus der einzelnen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibung in der Broschüre bzw. auf der Website.
b) Anpassung der Preise
Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss - in Abweichung der Preise der einzelnen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibung in der Broschüre bzw. auf der Website - kann insbesondere aus folgenden Gründen notwendig werden:
· aufgrund einer Erhöhung der Beförderungs- oder Unterbringungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Broschüre,
· wenn die vom Kunden gewünschte und in der Broschüre ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Broschüre verfügbar ist.
c) Fälligkeit des Reisepreises
(1) Mit Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtreisepreises fällig. Der Restbetrag wird 6 Wochen vor Beginn der gebuchten Reise fällig. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reiseantritt ist der Gesamtreisepreis sofort zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Anzahlung sowie die Zahlungsziele resultieren daraus, dass die Camps GmbH ihren Vertragspartnern bezüglich der Unterkünfte sowie dem Freizeitprogramm bereits mit erheblicher Vorlaufzeit beträchtliche Anzahlungen leisten muss.
(2) Erhält der Kunde Sonder- und/oder Preisaktionen durch die Camps GmbH, behält sich diese das Recht vor, das Zahlungsziel anzupassen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Camps GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(2) Camp Inhalte und Abläufe können je nach Jahreszeit und Wetterlage variieren und jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Für den Fall, dass eine Einzelleistung aufgrund höherer Gewalt (z.B. wetterbedingt) nicht durchführbar ist, behält sich die Camps GmbH das Recht vor, im Einzelfall ein Ersatzprogramm durchzuführen. Eine Stornierung aufgrund dieser Leistungsänderung ist nicht möglich.
(3) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
(4) Die Camps GmbH verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder – Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(5) Im Fall einer nach Vertragsschluss, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Camps GmbH eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
b) Erhöhung des Reisepreises gemäß § 651f BGB
Dem Reiseveranstalter bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis gemäß § 651f BGB zu erhöhen, sofern sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten:
· Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
· Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
· Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
ergibt.
Im Falle einer Änderung des Reisepreises nach Vertragsschluss hat die Camps GmbH den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
c) Mitteilung der Leistungs- und Preisänderungen
Der Kunde wird auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) über die Leistungs- und/oder Preisänderungen und deren Gründe unterrichtet und die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt.
d) Rücktrittsrecht des Reisenden wegen Preiserhöhung
(1) Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten.
(2) Der Reiseveranstalter kann dem Reisenden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Absatz 1, wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten (§ 651g Abs. 2 BGB).
(3) Der Kunde hat die unter (1) und (2) dieses Absatzes genannten Rechte unverzüglich, d.h. binnen Wochenfrist, nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch die Camps GmbH, bei dieser geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung/Textform erfolgen.
(4) Nach dem Ablauf der vom Reiseveranstalter bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen, § 651g II Satz 3 BGB.
e) Senkung des Reisepreises
Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4 b) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. (§ 651f Abs. 4 BGB)
5. Rücktritt und Kündigung
a) Rücktritt durch den Kunden
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung/Textform erfolgen.
(2) Der Kunde ist berechtigt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Datum der Buchungsbestätigung kostenfrei zurückzutreten. Dies gilt nicht bei Vertragsabschluss ab 6 Wochen vor Reisebeginn. In diesem Fall ist kein kostenfreier Rücktritt mehr möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Camps GmbH.
(3) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Camps GmbH Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
(4) Die Camps GmbH kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass die Camps GmbH im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Als Entschädigung berechnet die Camps GmbH folgende Ersatzpauschalen:
(5) Unabhängig vom Rücktrittsrecht nach Maßgabe der Absätze (2) und (3) bestehen die Rücktrittsrechte nach Maßgabe der Ziffern 4.a): Rücktrittsrecht des Reisenden wegen erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sowie 4.d): Rücktrittsrecht des Reisenden wegen Preiserhöhung, ohne Entschädigungspflicht des Kunden.
b) Umbuchungen
Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des gebuchten Ferien-Camp-Programms, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), ist der Reiseveranstalter berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben:
• bis 90. Tag vor Reiseantritt 30,00 EUR
• bis 31. Tag vor Reiseantritt 50,00 EUR
Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5. a) und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.
c) Rücktritt durch die Camps GmbH
Die Camps GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
(1) Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern pro Camp. Der Kunde ist unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Rücktritt ist bis spätestens jedoch spätestens
Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.
(2) Zahlungsverzug
Zahlt der Kunde den zu leistenden Reisepreis nicht vollständig zu den Fälligkeitszeitpunkten, ist die Camps GmbH nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziffer 5. a) zu verlangen.
d) Kündigung durch die Camps GmbH
Nach Antritt der Reise kann die die Camps GmbH den Reisevertrag fristlos nach Maßgabe des § 314 BGB aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung dürfte danach vorliegen, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört und/oder die Camp-Regeln missachtet oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
e) Rücktritt/Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Camps GmbH als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Der Rücktritt/die Kündigung sollte im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung/Textform erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Camps GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die Camps GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern.
f) Kündigung des Vertrages infolge eines Mangels
Weiterhin besteht ein Kündigungsrecht infolge eines Mangels, nach Maßgabe der Ziffer 6.c).
g) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Möglichkeit entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. Eine Rückerstattung der Kosten kann seitens der Camps GmbH nicht garantiert werden.
6. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Camps GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Camps GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen, ist der Kunde nicht berechtigt die Minderungsrechte geltend zu machen.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Camps GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder der Camps GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet der Camps GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.
d) Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel
(1) ist vom Reisenden verschuldet,
(2) ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist, und war für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar oder
(3) wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.
7. Beschränkung der Haftung
a) Die Haftung der Camps GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
b) Ein Schadensersatzanspruch gegen die Camps GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an die Camps GmbH an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, ist er nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung bzw. Schadensersatz geltend zu machen.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Die Camps GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde die Camps GmbH beauftragt hat, es sei denn, dass die Camps GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Camps GmbH bedingt sind.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Vertrags- und Rechtsverhältnisse mit der Camps GmbH – einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten – richten sich nach deutschem Recht, es bleiben jedoch zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar.
b) Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages sowie der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Veranstalter:
Camps GmbH
Brienner Straße 48
80333 München
Geschäftsführer
Jens Läsker
Gregory Harrison
Registergericht
Amtsgericht München
Registernummer
244713
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz)
DE 815643195
Tel: 089 452133623
Fax: 089/4521336-30
www.fokuscamps.com
Stand 22. Dezember 2023
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